Informationen


 

Was steht mir nach einem Unfall zu?

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, steht Ihnen u.a. Folgendes zu:

  • die Reparaturkosten

  • die Kosten für den KFZ Gutachter / Kfz Sachverständiger und den Rechtsanwalt

  • eine Unfallpauschale

  • eine evtl. eingetretene Wertminderung Ihres Kfz

  • Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung

  • Abschleppkosten- Anmelde- und Abmeldekosten

Wir helfen Ihnen dabei, sämtliche Ihnen zustehenden Leistungen durchzusetzen.

 


 

Wann habe ich Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?


Sobald Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter / Sachverständigen, der Ihre Interessen vertritt. Als unabhängiger Kfz-Gutachter / Sachverständiger unterliegen wir keinerlei Bindungen mit den Versicherungen. Ihr Schaden wird von uns genauestens inspiziert und dokumentiert. Dabei werden nicht nur der entstandene Kfz-Schaden sondern auch Nebenkosten wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und sonstige anfallende Erstattungspflichtige Kosten berücksichtigt.

 


 

Downloads:

 

- Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug (privat)

 

- Unfallbericht zum ausdrucken und mitführen im Fahrzeug

 

 

 

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